Durch die Beteiligung ihres Arbeitgebers an Ihrer Altersvorsorge erlangen Sie gleichzeitig attraktive steuerliche Vorteile. Beiträge werden direkt von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen und Sie sparen somit Steuern und Sozialabgaben (Abzug vor Steuern). Die betriebliche Altersvorsorge stellt somit eine sichere und attraktive Variante der Altersvorsorge dar, ein absolutes Muss für jeden Arbeitnehmer.
Jedes Unternehmen muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung im [weiterlesen]
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Alter anbieten. Hierzu eignet sich besonders die betriebliche Altersvorsorge. In manchen Branchen ist die Beteiligung durch den Arbeitgeber schon Bestandteil des Tarifvertrags. Bei dieser Art von Vorsorge steuert der Arbeitgeber monatlich zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Arbeitnehmer einen vereinbarten Betrag zu.
Arbeitnehmer dürfen einen Anlagebetrag von bis zu 2.640 € lohnsteuerfrei (4% der Beitragsbemessungsgrenze) in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich ggf. um 1.800 € jährlich, wenn keine "alten" (bis zum 31.12.2004) unterzeichneten Verträge mit Pauschalbesteuerung bestehen.
Da die anfallenden Kosten direkt vom Bruttogehalt – also vom unversteuerten Einkommen - abgezogen werden, spart man zusätzlich Steuern und Sozialabgaben. Je nach Vertragsinhalt bekommt man sogar zusätzlich vom Staat die sogenannte Riester-Förderung.
Die betriebliche Altersvorsorge kann von allen Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden aber auch von Gesellschafts-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossen werden.
Für Selbständige und Freiberufler ist diese Form der Altersvorsorge nicht möglich.
Arbeitgeber, die sich an den Kosten für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter beteiligen, können die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben abrechnen.
Bietet der Arbeitgeber keine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge an, steht dem Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung zu. Der Arbeitnehmer kann sich in diesem Fall selbst eine Versicherungsgesellschaft suchen und über eine Direktversicherung Anteile seines Bruttogehaltes umwandeln. In der Direktversicherung können weitere Risiken wie z.B. Unfall–, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsschutz versichert werden. [schließen]
Arbeitnehmer dürfen einen Anlagebetrag von bis zu 2.640 € lohnsteuerfrei (4% der Beitragsbemessungsgrenze) in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich ggf. um 1.800 € jährlich, wenn keine "alten" (bis zum 31.12.2004) unterzeichneten Verträge mit Pauschalbesteuerung bestehen.
Da die anfallenden Kosten direkt vom Bruttogehalt – also vom unversteuerten Einkommen - abgezogen werden, spart man zusätzlich Steuern und Sozialabgaben. Je nach Vertragsinhalt bekommt man sogar zusätzlich vom Staat die sogenannte Riester-Förderung.
Die betriebliche Altersvorsorge kann von allen Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden aber auch von Gesellschafts-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossen werden.
Für Selbständige und Freiberufler ist diese Form der Altersvorsorge nicht möglich.
Arbeitgeber, die sich an den Kosten für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter beteiligen, können die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben abrechnen.
Bietet der Arbeitgeber keine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge an, steht dem Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung zu. Der Arbeitnehmer kann sich in diesem Fall selbst eine Versicherungsgesellschaft suchen und über eine Direktversicherung Anteile seines Bruttogehaltes umwandeln. In der Direktversicherung können weitere Risiken wie z.B. Unfall–, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsschutz versichert werden. [schließen]
Sollten Sie spezielle Fragen oder weitere Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge haben, nutzen Sie bitte eine unserer Kontaktmöglichkeiten.